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flickr.com/ JouWatch (CC BY-SA 2.0)

Geschätzt 30.000 “Flüchtlinge” mit negativem Asylbescheid, die eigentlich sofort ausreisen müssten, sind Medienberichten zufolge untergetaucht. Behörden haben keine Kenntnis über den Verbleib der Personen.

“Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Ausländerzentralregister registrierte Ausreisepflichtige im Einzelfall möglicherweise bereits ausgereist oder untergetaucht sind, ohne dass die zuständige Ausländerbehörde hiervon schon Kenntnis beziehungsweise den Sachverhalt an das AZR gemeldet hat.”, so ein Sprecher des Bundesinnenministeriums zur “Bild”.

Die Zahl der Untergetauchten errechnet sich einfach: Laut der Bundesregierung sind mit Stand Ende 2016 54.000 “Flüchtlinge” aus ausreisepflichtig gemeldet. Dem Statistischen Bundesamt zufolge, bezogen aber nur 23.000 von ihnen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, heißt es in dem Bericht.

Willkommen in der Bürokratie.

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