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facebook/AFD (Screenshot)

Wie die AfD auf ihrer offiziellen Facebookseite feststellt, wird in der deutsche Justiz längst mit zweierlei Maß gemessen. Während sich ausländische Vergewaltiger auf die Gnade der Richter verlassen können, trifft deutsche die volle Härte des Rechtsstaates. Zwei Beispiele:

Ein Türkei vergewaltigte sein Opfer vier Stunden lang, wurde aber vor Gericht freigesprochen:

“Dass der Sex des 23 Jahre alten Türken aus Brandenburg/Havel gewalttätig und die Frau vier Stunden lang sein Opfer war, daran zweifeln Staatsanwalt und das Schöffengericht Brandenburg/Havel nicht. Dennoch wurde der 23-Jährige vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Die Juristen erkannten bei ihm keinen Vorsatz.

„Ich glaube Frau G. jedes Wort“, sagte die Richterin nach ihrem Urteilsspruch. Doch wahrscheinlich habe ihr Peiniger nicht gewusst, was er ihr antat, als er in der Nacht der 18. August 2016 in seiner Wohnung über seine Bekannte herfiel und den Geschlechtsverkehr über Stunden hinweg so rabiat vollzog, dass sie in den folgenden beiden Wochen nicht richtig laufen konnte.  Das Schöffengericht glaubte einerseits dem Opfer, andererseits aber auch dem Angeklagten, demzufolge der wilde Sex einvernehmlich war.” (Quelle: http://www.maz-online.de)

In dem anderen Fall, stahl eine deutsche Rentnerin aus reiner Not Waren im Wert von 70€, nachdem sie sich wochenlang von Wasser und Knäckebrot ernährt hatte. Für sie bedeutete das 90 Tage Gefängnis.

“Eine 84 Jahre alte Rentnerin ist wegen mehrerer Ladendiebstähle zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Die Rentnerin aus dem bayerischen Bad Wörishofen hatte nach eigenen Angaben „aus Hunger gestohlen, aus reiner Not“, sagte sie der Münchner Tageszeitung tz. Nun muß sie für 90 Tage ins Gefängnis.

Nach Abzug der Fixkosten würden der ehemaligen Schneiderin „höchstens 100 Euro im Monat“ bleiben. Wochenlang habe sie von Knäckebrot und Wasser gelebt, bevor sie sich nicht mehr anders zu helfen wußte und Lebensmittel und Drogerieartikel mitgehen ließ. Der Gesamtwert der Waren belief sich auf rund 70 Euro. Die Seniorin wurde fünfmal beim Stehlen erwischt und zu zwei Bewährungsstrafen und einer Geldstrafe verurteilt.

Da Ingrid M. während der Bewährung erneut einen Diebstahl beging, verurteilte sie das Landgericht Memmingen zu einer dreimonatigen Haftstrafe. „Weil weitere Straftaten zu befürchten sind“, begründete ein Sprecher der Staatsanwaltschaft das Urteil.” (Quelle: jungefreiheit.de)

 

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