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Hamburgs Zwangsenteignungen gehen in die nächste Runde. Der Hintergrund für die Enteignungswelle ist wohl die Flüchtlingskrise, die hunderttausende Menschen nach Deutschland bringt, die allesamt irgendwo untergebracht werden wollen. Da in Hamburg einige Gebäude leer stehen, ist die Stadt nun im Stande, diese Häuser in Beschlag zu nehmen, zu renovieren und zu vermieten. Die Kosten trägt der Eigentümer.

Die Gesetzeslage wurde 2015 so umgeändert, dass ein solches Vorgehen legal ist. Für das Gesetz stimmten, wenig überraschend, SPD, Grüne und Linke, dagegen waren CDU, AfD und FDP. Vorbild für die Enteignungsmaßnahme war Bremen, das kurze Zeit vorher das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung und des Eigentums einschränkte, um leerstehende Immobilien gegen den Willen der Eigentümer für Immigranten nutzen zu können.

Allerdings gibt es auch im Rahmen dieses Gesetzes manche Grauzonen. Denn: während Wohnungsleerstand in Hamburg unter gewissen Voraussetzungen per Gesetz verboten sei, gebe es für Gewerbeflächen keine derart klare Regelung. Trotzdem will “Man sehen, was rechtlich möglich ist und den Handlungsrahmen ausschöpfen.”, so der Bezirksamtsleiter Hamburgs in Hamburg-Mitte, Falko Droßmann (SPD).

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