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Die EU-Kommission hat am Mittwoch die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Ungarn wegen des NGO-Gesetzes eröffnet. Die Erklärungen der ungarischen Regierung über die seit Juni geltende Registrierungspflicht für Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die mehr als umgerechnet 24.000 Euro jährlich aus dem Ausland bekommen, hätten die ernsten Bedenken nicht ausgeräumt, hieß es zur Begründung.

Laut des Gesetzes sollen sich die NGOs auf ihrer Internetseite und in allen Publikationen als „Organisation, die Unterstützung aus dem Ausland erhält“ kennzeichnen. Das Gesetz verstoße gegen EU-Prinzipien, es bedeute sowohl eine Behinderung des ungehinderten Kapitalflusses in der EU, als auch verletze die Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Privatsphäre und der Datenschutz. Mit dieser Begründung wurde von der EU-Kommission im Juli ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn gestartet. Die Brüsseler Behörde war mit der Antwort aus Budapest vom August nicht zufrieden. Nun hat das Land einen weiteren Monat Zeit, die beanstandeten Punkte auszuräumen. Falls dies nicht geschieht, wäre der nächste Schritt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

In dem anderen Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen des Hochschulgesetzes gibt es Hoffnung auf Kompromiss. Das Gesetz sieht vor, dass nicht europäische Privatuniversitäten nur dann eine Hochschuleinrichtung in Ungarn betreiben dürfen, wenn sie eine solche auch in ihrem Ursprungsland unterhalten. Von Kritikern wurde das Gesetz als Versuch gewertet, die von George Soros gegründete Central European University (CEU) in Budapest zu schließen.

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