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flickr.com/ Hamza Butt (CC BY 2.0)

Die deutsche Zensur in den sozialen Medien hat morgen den nächsten Schritt erreicht. Ab dann müssen nämlich politisch inkorrekte Postings und “Fake News” gelöscht werden. Kommen Facebook und Co diesem Zwang nicht nach, werden hohe Bußgelder angedroht.

Doch wozu verpflichtet das Gesetz die Betreiber? Sie müssen ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden bereithalten, das für Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und jederzeit verfügbar ist. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt werden.

Ist die Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich, gilt im Grundsatz eine Sieben-Tages-Frist. Innerhalb dieser Zeit kann auch dem Urheber der gemeldeten Botschaft Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben werden. Eine Überschreitung dieser Frist ist möglich, wenn die Betreiber mehr Zeit für die rechtliche Prüfung benötigen. Damit soll verhindert werden, dass es zu einem „Overblocking“ kommt – also einer verfrühten und häufigen Löschung beanstandeter Einträge.

Soziale Netzwerke werden außerdem verpflichtet, vierteljährlich über den Umgang mit Beschwerden zu berichten. Der Bericht soll statistische Angaben über das Beschwerdevolumen und die Entscheidungspraxis der Netzwerke enthalten sowie über die Tätigkeit des Beschwerdeteams, das die Fälle bearbeitet. (epochtimes.de)

 

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