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flickr.com/ Metropolico.org (CC BY-SA 2.0)

Wem in seinem Heimatland die Todesstrafe droht, der darf nicht abgeschoben werden. Da dies aber in den allerwenigsten Fällen zutrifft, haben sich Asylsuchende eine neue Methode ausgedacht, um das deutsche Asylgesetz auszutricksen.

Da in vielen afrikanischen Staaten auf Mord oder Vergewaltigung die Todesstrafe steht, gestehen viele Asylanten einen Mord – den sie aber nie begangen haben! Weil die gesetzliche Lage in den Herkunftsländern aber nun auf eine Hinrichtung aus wäre, dürfen deutsche Behörden die Betroffenen nicht abschieben.

Gegenüber der deutschen Tageszeitung „Bild“ bestätigte dies Nadja Niesen von der Frankfurter Oberstaatsanwaltschaft: „Die Zahl dieser Ermittlungsverfahren hat deutlich zugenommen. Wir führen seit November mehr als 60 Verfahren, in denen ein Asylsuchender eine Straftat in seinem Heimatland gestanden hat, die uns zwingt, zu ermitteln.“

Immer dreister werden die Methoden, immer weiter wird der moralische Gesichtspunkt verschoben – und die deutschen Behörden spielen mit.

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