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Foto: alfahir.hu

Als Vorzeichen eines Paradigmenwechsels könnte man die derzeitige Gesetzesänderung der ungarischen Regierung interpretieren. Man könnte daraus schließen, dass künftig alle Verfahren Flüchtlinge betreffend direkt an der Grenze, sprich in der Transitzone, abgehandelt werden sollen. Der Direktor des Zentrums für Grundrechte, Miklós Szánthó, erklärte in der Fernsehsendung „Heute Morgen” des ungarischen öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramms:“Es ist ein Fortschritt, denn damit kann man die Rechtslücken schließen und somit den Missbrauch verhindern, der bisher den Migranten möglich war.“

Szánthó betonte weiter:“ Bislang gab es ein zweistufiges Verfahren – zuerst prüften die Behörden die Gesetzmäßigkeit des Asylantrags. Ist der Antrag gesetzmäßig eingebracht, darf der Antragsteller nach Ungarn einreisen. Während nun in einem zweiten Schritt über den Asylantrag rechtlich entschieden wird, darf sich der Antragsteller frei innerhalb der ungarischen Grenzen bewegen. Bei der Antragstellung geben aber viele Migranten ein falsches Alter an und mangels Dokumente kann man dies nicht überprüfen. Sie geben ihr Alter mit 18 Jahre an, denn derzeit müssen nur die 14-18 Jährigen bis zum Ende ihres Asylverfahrens in der Transitzone bleiben. Die Statistik beweist aber, dass in der überwiegenden Mehrheit der Fälle die Antragsteller kräftige Männer zwischen 20 und 30 Jahren sind.“

„Laut dem Gesetzesentwurf werden die Neuerungen auf alle Verfahren Anwendung finden, auch bei bereits laufenden Verfahren. Die Migranten, die sich momentan in Ungarn aufhalten, müssen dann zur Transitzone zurück und dort verweilen, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Hierfür werden die Behörden vor Ort Containerdörfer für 200-300 Menschen errichten“, erklärte Miklós Szánthó weiter.

Er ist jedoch der Meinung, dass nicht nur die verfahrensrechtlichen, sondern auch die strafrechtlichen Regelungen verschärft werden müssen. Die Gesetzesänderung geht in die richtige Richtung, da Rechtslücken geschlossen werden und damit Missbrauch verhindert wird. Er bedauert jedoch, dass die Problematik mit der „Maßgabe des ersten freien Landes“ damit nicht bereinigt wird. Diese Maßgabe besagt, dass ein Flüchtling dort asylberechtigt ist, wo sein Leben erstmals während der Flucht nicht mehr bedroht ist. Er betont, ein Flüchtling aus der Ukraine ist in Ungarn asylberechtigt, ein Flüchtling aus Syrien in der Türkei, so sieht es diese Maßgabe vor.
Die jetzigen Änderungen sind nicht nur inhaltlich mit gültigem EU-Völkerrecht unvereinbar, sondern auch mit dessen fundamentaler, politisch korrekter und menschenrechtlicher Interpretation nicht in Übereinstimmung zu bringen. Er prognostiziert, dass Verfahren am Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg als auch von Seiten der EU initiiert werden.

„Daher sollten wir die Gesetze der Realität anpassen, auch wenn uns etliche EU-Organisationen dafür schelten werden. Im Vorfeld des neuen ungarischen Verfahrens mögen solch massive politische Bewegungen losgetreten werden, dass diese im Laufe der Zeit langfristig auch die EU-Regelungen zu ändern vermögen“, wünscht sich Szánthó und fügt hinzu,“ und genau in diesem Sinne sind die ungarischen Neuerungen bahnbrechend.“

http://www.hirado.hu/2017/02/17/uttoro-jellegu-a-magyar-menedekjogi-szabalyozas/

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